(Allgemein Gültige Bestimmungen)
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im vorliegenden Dokument nur das Maskulinum verwendet. Alle männlichen Formulierungen gelten selbstverständlich auch in der weiblichen Form.
1.0 Allgemeines
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Die Wettkämpfe der Highland Games Innerschweiz sind sportlicher Natur und setzen ein gewisse Grundfitness voraus.
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Auf dem Wettkampfplatz herrscht ein striktes Drogen / Alkoholverbot.
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Dem Veranstalter ist es vorbehalten, bei Sicherheitsbedenken einen Athleten von Wettkampfplatz zu verweisen.
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Der Athlet hat über eine entsprechende Unfall– und Haftpflichtversicherung zu verfügen.
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Bei einem Unfall wird vom Veranstalter jegliche Haftung abgelehnt.
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Für die Startberechtigung an den Wettkämpfen der HGIS gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Bis zur Volljährigkeit braucht es in diesem Fall eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
2.0 Anmeldung / Nutzungsrechte
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Es werden keine Anmelde- oder Startgebühren erhoben.
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Die Anmeldung ist verbindlich und wird in den Startlisten erfasst.
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Im Fall von Verhinderung ist wichtig, sich möglichst schnell abzumelden und seinen Startplatz freizugeben.
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Die persönlichen Daten werden durch den Veranstalter nur Zwecks Führung der Wettkampfbuchhaltung gespeichert und in keinem Fall dritten zugänglich gemacht.
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Die Namen aller Athleten werden mit den Ranglisten auf der Website des Veranstalters nach dem Event veröffentlicht.
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Vor Ort werden während der Veranstaltung Bild- und Videoaufnahmen gemacht. Der Athlet gibt allfällige Bild- und Videoaufnahmen mit ihm darauf für die Nutzung durch den Veranstalter frei:
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Diese Nutzung muss innerhalb des Vereinszwecks liegen und dürfen die Würde eines Menschen niemals blossstellen.
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3.0 Bekleidung
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Das Tragen der schottischen Wettkampftracht (Kilt, Wettkampfshirt, Kniesocken) ist ausdrücklich erwünscht.
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Das Tragen von Unterwäsche unter dem Kilt während des Wettkampfs ist Vorschrift. (Empfehlung aus der Praxis: kurze Tights)
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Im Falle der Vergabe eines Wettkampfshirts durch den Veranstalter (z.B. durch einen Sponsoren-Deal), ist das Tragen dessen vorgeschrieben.